Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern: Rechte, Pflichten und technische Empfehlungen

In Zeiten wachsender Sicherheitsbedenken setzen immer mehr Vermieter in Deutschland auf Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern – sei es zum Schutz von Eingangsbereichen, Parkplätzen oder Kellerräumen.

Doch zwischen Sicherheitsbedürfnis und Persönlichkeitsrecht liegt ein schmaler Grat. Wer ist wozu berechtigt, welche Regeln gelten, und wie lässt sich eine rechtssichere sowie technisch sinnvolle Lösung realisieren?


Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt – und was nicht?

In Deutschland regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie miet- und arbeitsrechtliche Vorgaben den Einsatz von Videoüberwachung in privaten Wohngebäuden. Grundsätzlich gilt:

  • Zulässig ist die Überwachung gemeinschaftlich genutzter Räume, sofern ein legitimes Interesse besteht – z. B. zum Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus.
  • Unzulässig ist die Überwachung von Bereichen mit berechtigtem Anspruch auf Privatsphäre (z. B. Balkone, Fensterbereiche, private Hauseingänge oder Briefkästen).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Verhältnismässigkeit: Der Nutzen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die Privatsphäre stehen.
  • Zweckgebundenheit: Es muss ein klar definierter Zweck dokumentiert sein.
  • Transparenz: Alle Mieter müssen vor Inbetriebnahme informiert und – je nach Auslegung – einbezogen werden.
  • Datenschutzkonforme Speicherung: Daten dürfen nur für eine begrenzte Zeit auf DSGVO-konformen Servern gespeichert werden.

Technische Umsetzung: Best Practices für Vermieter

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir folgende technische Standards:

  • Kamerastandorte sorgfältig wählen: Nur öffentlich zugängliche Bereiche wie Hauseingänge, Tiefgaragen oder Müllräume überwachen.
  • Zugriffsbeschränkung: Nur autorisierte Personen (z. B. Hausverwaltung) dürfen auf die Aufnahmen zugreifen.
  • Löschfristen definieren: Üblicherweise 7 bis max. 30 Tage Speicherung – je nach Zweck und Risikoanalyse.
  • Cloud-Lösungen mit Serverstandort in Deutschland oder der EU: Für rechtliche Sicherheit und Datenhoheit.

Unser Tipp: Bei Systemen mit KI-Analyse oder Bewegungserkennung sollten datenschutzrechtliche Auswirkungen besonders sorgfältig evaluiert werden.


Einbezug der Mieter: Kommunikation schafft Vertrauen

Viele Konflikte entstehen durch fehlende oder unklare Kommunikation. Wir empfehlen:

  • Transparente Information im Vorfeld der Installation
  • Hinweisschilder an allen überwachten Bereichen
  • Klare Regelungen in Hausordnung oder Mietverträgen
  • Ansprechpartner benennen für Fragen oder Beschwerden

Fazit: Sicherheit ja – aber mit Augenmass

Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern kann Einbrüche verhindern und das Sicherheitsgefühl stärken – wenn sie professionell geplant, rechtlich korrekt umgesetzt und technisch auf dem neusten Stand ist.

Wer hingegen zu günstigen Plug&Play-Kameras greift, riskiert rechtliche Probleme und Datenlecks.

SHERIFF GmbH unterstützt Sie bei der Planung, Umsetzung und Wartung datenschutzkonformer Videoüberwachungssysteme – von der Analyse bis zur Installation. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und deutsche Standards.

Inhaltsverzeichnis